Jugendsozialarbeit (JaS) an der Berufsschule ist ein Angebot der Jugendhilfe an der Schule. Die Jugendsozialarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, auch gegenüber Lehrkräften und der Schulleitung. Jede*r Schüler*in kann das Angebot der Jugendsozialarbeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können sich auch Eltern, Lehrkräfte oder Ausbilder*innen an die Jugendsozialarbeit wenden.
Kristina Falk (Dipl. Sozialpädagogin)
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