Maskenpflicht

Ab Montag, 8. November gilt auch während des Unterrichts und während sonstiger Schulveranstaltungen Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.

Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Bereich in die Schulen zu minimieren.

Die erweiterte Maskenpflicht gilt für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (08.-19.11.2021).

Die erweiterte Maskenpflicht gilt in den genannten Zeiträumen für alle geschlossenen Räume, Begegnungsflächen im Schulgebäude (z. B. Gänge und Treppenhäuser).