Aufhebung der Isolationspflicht – trotzdem gelten einige Regeln!

Nach wie vor gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob Covid-19-Verdacht besteht oder nicht. Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.

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